Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Kürschnerhandwerk bei der Handwerkskammer Karlsruhe sowie Sachverständiger des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Sinne des §51 Absatz 1 Satz 2.Bundesnaturschutzgesetz für Pelze.
Ich biete Ihnen folgende Leistungen
- Zeitwertermittlung von Pelzen
- Erstellung von Expertisen(Gutachten)
- Bewertungen von Lagerbeständen
- Schadensermittlung von Feuer oder Wasserschäden
Expertise – Wertermittlung von Pelzen
Sie benötigen ein Gutachten zum Beispiel für:
- Verkauf Ihres gebrauchten Pelzes
- Beantragung einer CITES Bescheinigung (für Artengeschützte Pelze)
- Nachweis bei der Versicherung für Ihre Pelze
- Erbschaftsstreitigkeiten
Warenschäden, Vorräteschäden und Vermögensschäden
Sie benötigen einen Sachverständigen für Schäden durch Einbruch, Diebstahl,
Elementar (wie Wasser- oder Brandschaden) oder Vandalismus?
Ich bin Ihr Ansprechpartner für die Bewertung von:
- Waren– und Vorräteschäden an Fertigerzeugnissen
- Roh-, Hilfs– und Betriebsstoffen
- sowie Handelswaren
Desweiteren biete ich Versicherungswertermittlungen und Bewertung von Vermögensschäden:
- Ausfallschäden aus Haftpflichtversicherungen
- Sachsubstanzschäden
Die Leistungen umfassen:
- Feststellung des Schadens nach Höhe und Umfang
- Ermittlung von Ersatzwerten
- Vorort Besichtigung der Schadensstelle
- Hilfestellung bei Verwertungs- und Schadenminderungsmaßnahmen
- detaillierte Gutachtenerstellung
Gutachten:
Privatgutachten
Das Privatgutachten dient als Basis zur weiteren Verhandlung mit Firmen oder als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung. Ein Gutachter sollte bestellt werden, wenn die Arbeiten nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt worden sind. Im Gutachten werden Mängel festgehalten und objektiv bewertet
Gerichtsgutachten
Bei dieser Art von Gutachten wird der Sachverständige vom Gericht bestellt, um eine Streitsache zu klären. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine Partei.
Schiedsgutachten
Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien, wird der Sachverständige beauftragt, ein Schiedsgutachten zu erstellen. Das Ergebnis ist für beide Parteien bindend.
Gutachten zur Erlangung einer Cites-Bescheinigung
Hierbei handelt es sich um ein Gutachten für die Naturschutzbehörden oder Regierungspräsidien. Falls man Eigentümer eines Artikels ist der im Washingtoner Artenschutzübereinkommen gelistet ist muss hierfür eine CITES vorhanden sein. In diesem Gutachten wird festgestellt ob eine Fellart vor dem Inkrafttreten des Handelsverbotes im Umlauf war. In den Überwiegenden Fällen handelt es sich um Mäntel und Jacken aus Ozelot, Leopard, Ozelot Katzen oder weitere im Anhang 1 befindlichen Tierarten.